Klasse A
Für den Erwerb einer Lenkberechtigung für Motorräder wurde ein aus drei Stufen bestehendes Zugangssystem geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass keine der im folgenden angeführten neuen Klassen nach einer bestimmten Zeit automatisch zu einer höheren Klasse wird; jede Klasse muss eigens erworben werden:
- Klasse A1Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Lenken folgender Fahrzeuge:
-Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW Leistung je kg Eigengewicht
-Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW (20 PS)
Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Die Ausbildung kann mit 15,5 Jahren gestartet werden. Die Mehrphasenausbildung für die Führerscheinklasse A1 beinhaltet sowohl ein Gefahrenwahrnehmungstraining als auch eine Perfektionsfahrt.
- Klasse A2Die Führerscheinklasse A2, umfasst auch die Klasse A1 und berechtigt zum Lenken folgender Fahrzeuge:
Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW(48 PS) und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht
Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre. Die Klasse A2 beinhaltet auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1. Die Ausbildung kann mit 17,5 Jahren gestartet werden.
Besitzerinnen/Besitzer einer Lenkberechtigung für die „Vorstufe A“ dürfen ab 19. Jänner 2013 Motorräder der Klasse A2 lenken, ein Führerscheintausch ist nicht erforderlich. Die Mehrphasenausbildung für die Klasse A2 beinhaltet künftig sowohl ein Gefahrenwahrnehmungstraining als auch eine Perfektionsfahrt.Ein Aufstieg von der Klasse A1 zu A2 ist bei Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:
Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
Praktische Fahrprüfung oder sieben Einheiten Praxistraining
- Klasse A
Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Lenken folgender Fahrzeuge:
-Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über. 15kW (20 PS), sowie leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Das Mindestalter für den Direktzugang der Klasse A beträgt 24 Jahre, Ausbildungsbeginn mit 23,5 Jahren, bei vorangegangenem zweijährigem Besitz eines Führerscheins der Klasse A2 20 Jahre. Neben dem Direktzugang der Klasse A ist Besitzerinnen/Besitzern sowohl einer Lenkberechtigung für die Klasse A2 als auch einer für die Klasse A1 der Erwerb der Klasse A möglich. Die Klasse A umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1 und A2. Die Mehrphasenausbildung für die Klasse A beinhaltet auch ein Gefahrenwahrnehmungstraining und eine Perfektionsfahrt.
Ein Aufstieg von der Klasse A2 nach A ist bei Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:
Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2.
Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining
Ein Aufstieg von der Klasse A1 nach A ist bei Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:Mindestalter 24 JahreVierjähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1Abgeschlossene MehrphasenausbildungPraktische Fahrprüfung
Ausbildung: Bei Ersteinstieg in eine der drei A-Klassen!
Theoretische Ausbildung
- 6 Übungseinheiten (auch an einem Tag möglich)
Praktische Ausbildung
- 14 Übungseinheiten (mindestens 10 Übungseinheiten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr)
Mehrphase:
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Eine Perfektionsfahrt inkl. Gespräch über das Erlebte in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt muss ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrt kann nur in einer Fahrschule absolviert werden.
Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, zusätzlich 2 Übungseinheiten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu absolvieren und die letzten 4 Übungseinheiten zu einer Einheit (Vierstundenausfahrt mit hohem Anteil an Freilandstraßen) zusammengefasst werden sollen.