Informationen für Fairdrive Schüler*innen
Klasse BE Prüfungsfragen
Höchstmögliche Abmessungen des Kraftwagenzuges
Fahrzeuglänge max. 12 m
Fahrzeughöhe max. 4 m
Fahrzeugbreite max. 2,55 m
Gesamtlänge Zugfahrzeug und Anhänger max. 18,75 m
Gewichte
Wie weiß ich, ob ich diesen Anhänger mit dem Zugfahrzeug mit der Führerscheinklasse BE ziehen darf?
Zuerst schaue ich nach der Anhängelast am Zulassungsschein des Zugfahrzeugs (Lexus 1500 kg); dann überprüfe ich das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers (in unserem Fall 1300 kg). Somit ist es erlaubt diesen Anhänger zu ziehen (Anhängelast > höchstzulässiges Gesamtgewicht Anhänger).
Ich darf aber auch einen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3500 kg ziehen. In diesem Fall darf aber das momentane/tatsächliche Gesamtgewicht nicht höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs sein (in unserm Falle 1300 kg)!
Beladung
Die Ladung darf nicht mehr als ¼ der Fahrzeuglänge hinten oder vorne hinaus ragen. Wenn die überragende Ladung mehr als 1m ist diese zu kennzeichnen
Die Beladung soll über der Achse liegen. Zu beachten ist, dass die Deichsellast nicht höher ist als die höchstzulässige Stützlast am Zugfahrzeug und dass das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als die höchstzulässige Anhängelast und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ist.
Überprüfungen vor Fahrantritt
Überprüfen der Beleuchtung
- Kontrolle auf Zustand (sauber, keine Beschädigungen)
- Funktionskontrolle (einschalten, Rundgangkontrolle)
Beleuchtung vorne
- Zwei weiße Rückstrahler
- Zwei weiße Begrenzungsleuchten ab 1,6 m Breite oder wenn der Anhänger breiter als das Zugfahrzeug ist
- Zwei von vorne und von hinten sichtbare Umrissleuchten (nach vorne weißes, nach hinten rotes Licht) ab 2,1 m Breite
Beleuchtung hinten
- Zwei Schlussleuchten
- Zwei Bremsleuchten, wenn die Bremsleuchten des Zugfahrzeugs verdeckt werden
- Zwei dreieckige rote Rückstrahler
- Zwei Blinkleuchten, wenn die Blinkleuchten des Zugfahrzeugs verdeckt werden
- Kennzeichenbeleuchtung
- Schwere Anhänger bis 6 m Länge müssen mindestens einen Rückfahrscheinwerfer aufweisen. Für längere Anhänger sind zwei Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben. Alle landwirtschaftlichen Anhänger sind von dieser Verpflichtung ebenso ausgenommen wie Anhänger, die vor dem 1. März 2013 typisiert wurden
Räder / Reifen
Die Mindestprofiltiefe beträgt grundsätzlich 1,6 mm, bei M&S-Radialreifen, die als „Winterreifen“ gelten sollen, 4mm. Nachgeschnittene Reifen sind erlaubt.
Aufschriften außen am Fahrzeug
Anhänger (Ausnahme: Wohnwagen) müssen auf der rechten Fahrzeugseite folgende Aufschriften führen:
- Eigenmasse
- Höchste zulässige Gesamtmasse
- Höchste zulässige Achslasten
- Höchste zulässige Nutzlast
§ 57a KFG Plakette
Die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“) ist für Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung fällig. Die Begutachtung kann – ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung – auch in der Zeit vom ersten Tag des vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommen werden.
Bremsanlagen
Auflaufbremse
Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg können auflaufgebremst sein: sie bremsen erst, wenn der Anhänger auf das bereits langsamer werdende Zugfahrzeug aufläuft.
Nachteile der Auflaufbremse:
- Die Bremswirkung des Anhängers ist nicht fein dosierbar
- Es ist keine gestreckte Bremsung möglich
- Bergauf wirkt die Bremse wenig oder gar nicht
- Bergab wirkt die Bremse dauernd (evtl. Kühlpausen einlegen!)
Feststellbremse
Mit einem Hebel wird die Feststellbremse des Anhängers angezogen. Kontrolle: Anfahrprobe
Der Hebel der Feststellbremse ist mit dem Zugfahrzeug über ein Seil verbunden. Löst sich der Anhänger, wird durch das Seil die Bremse angezogen.
An und Abhängen:
Anhängen:
- Mit dem Zugfahrzeug zum Anhänger fahren (auf Bildschirm achten bzw. einweisen lassen
- Bugrad hochkurbeln, wenn die Kupplung geschlossen ist, dann eine Gegenprobe, d.h. Bugrad nochmals Richtung Boden kurbeln. Wenn das Zugfahrzeug Hebebewegungen zeigt, dann das Bugrad ganz nach oben kurbeln, Rad Richtung Zugfahrzeug und in die Führung am Rohr hoch kurbeln.
- Abreißleine am „Holländeröse“ anschließen
- Stromverbindung Anhänger/Zugfahrzeug herstellen
- Stützen am Anhänger ganz nach oben ziehen
- Unterlegkeil entfernen
- Feststellbremse lösen
- Lichter kontrollieren
Abhängen:
- Nach dem Rückschieben des Hängers nochmal ca. 5 cm das Zugfahrzeug nach vorne rollen lassen. Die Auflaufbremse löst
- Feststellbremse anziehen
- Unterlegkeil unter ein Anhängerrad legen
- Stützen am Hänger soweit zur Fahrbahn, dass ca. 1 cm Platz bleibt. Dies erleichtert das Abstellen, da der Hänger nach dem Abhängen etwas schräg wird
- Stromverbildung lösen
- Abreißleine vom Zugfahrzeug entfernen
- Bugrad zur Fahrbahn kurbeln
- Mit dem Zugfahrzeug wegfahren, dabei aber den Anhänger beobachten!