Staplerschein
Der Staplerschein bestätigt die Kenntnisse über das Führen von Hubstaplern. Für den „Stapler-Führerschein“ muss man einen Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten (davon mind. 17,5 Theorie-Einheiten) nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 § 6 Z 2 mit anschließender Prüfung absolvieren.
Ausbildungsinhalte für den Staplerschein:
- Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik (4 Einheiten)
- Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung
von Hubstaplern (4 Einheiten) - Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern (2 Einheiten)
- Betrieb und Wartung von Hubstaplern (3,5 Einheiten)
- Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
zum sicheren Führen von Hubstaplern (4 Einheiten) - Frei gestaltbare UE (2 Einheiten)
- Praktische Übungen (1 Einheit)
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.